Gute Neuigkeiten: Ab dem 15. Juni 2017 entfallen europaweit in 28 Ländern die Roaminggebühren bei Mobilfunktarifen. Die komplette Liste der betroffenen Länder finden Sie weiter unten im Text. Für Sie als Kunde bringt das nur Vorteile mit sich. Zusätzliche Kosten beim Telefonieren, Surfen im mobilen Internet und Simsen während Geschäftsreisen oder im Urlaub außerhalb Deutschlands gehören damit der Vergangenheit an. Telefonieren, Surfen und Simsen Sie sorgenfrei in ganz Europa, als ob Sie Deutschland nie verlassen hätten – ohne Aufpreis.
Das Roam-It-Like-At-Home-Prinzip (RLAH-Prinzip) macht es möglich: Durch die grundsätzliche Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der Europäischen Union werden Mobilfunktarife und –kosten transparenter. Nicht nur Vertragstarife sondern auch Prepaid-Tarife profitieren von der Neuregelung, welche durch das EU-Parlament erlassen wurde.
Achtung: Nicht ausnahmslos alle Tarife sind vom Roaming innerhalb der EU befreit
Eine Sache gibt es aber dabei zu beachten: Die neue Regelung greift nicht bei allen Tarifen. Zwar sind in der Regel alle spätestens ab dem 15. Juni 2017 neu abgeschlossenen Tarife von der neuen und EU-weiten Roaming-Regelung betroffen, bei Altverträgen kann es allerdings zu Abweichungen kommen. Überprüfen Sie bitte daher unbedingt Ihren persönlichen Tarif, bevor es bei der Benutzung ihres Smartphones oder Tablets im EU-Ausland zu unerwarteten Kosten aufgrund von Roaming kommt. Nähere Informationen zu den Roaminggebühren Ihres Tarifs erhalten Sie bei Ihrem Provider.
Wer muss weiterhin Roaminggebühren bezahlen?
Mobilfunkanbieter können ihren Kunden auch weiterhin Roaminggebühren in Rechnung stellen, wenn diese eine festgelegte Grenze (Fair-Use-Grenze) überschreiten. Die vom Mobilfunkanbieter festzulegenden Grenzen einer angemessenen Roamingnutzung müssen in den Verträgen mit den Kunden vereinbart werden. Damit soll zum einen die missbräuchliche Nutzung von Dauer-Roaming unterbunden werden und gleichzeitig verhindert werden, dass Kunden beispielsweise im EU-Ausland einen günstigeren Tarif buchen und diesen dann in ihrem Heimatland uneingeschränkt nutzen.
Die Abschaffung der Roaminggebühren ist für Reisende gedacht, die sich zeitweise im EU-Ausland aufhalten. Wer sich hingegen dauerhaft im europäischen Ausland befindet, muss weiterhin mit Roaminggebühren rechnen.
In diesen EU-Ländern entfallen ab dem 15. Juni 2017 die Roaminggebühren
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänen
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Vereinigtes Königreich
- Zypern
Wichtige Information – Vereinigtes Königreich ist bis zum vollendeten Brexit eingeschlossen
Das Vereinigte Königreich (Großbritannien) bleibt rechtlich gesehen bis zum Abschluss der Austrittsverhandlungen (Brexit) Mitglied der EU und muss alle Rechte und Pflichten erfüllen, die damit einhergehen. Bis zum vollendeten Brexit gilt die Neuregelung der Roaminggebühren innerhalb der EU also ebenso vollumfänglich in Großbritannien.
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