Nahezu jeder besitzt ein altes Smartphone, das er nicht mehr aktiv gebraucht. Doch anstelle dieses einfach in der Ecke verstauben zu lassen oder in den Müll zu werfen, kann aus dem Altgerät ganz leicht eine Überwachungskamera oder Babycam werden. Der Schlüssel dafür sind bestimmte Apps. Diese machen die teure Anschaffung von Überwachungstechnik überflüssig und erhöhen das Sicherheitsgefühl. Wie ihr aus eurem alten Smartphone eine Überwachungskamera/Babycam macht, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Um das ausgediente Smartphone als Überwachungskamera zu nutzen, braucht ihr eine von zahlreichen Apps. In diesem Artikel beschränken wir uns auf zwei. Wir nehmen „Alfred Security Camera“ (iOS) – im deutschen Google Play Store heißt die App „Handy als Überwachungskamera„) und „WardenCam“ (iOS) unter die Lupe. Android-User finden „WardenCam“ (Android) ebenfalls kostenlos im Play Store.
So funktionieren die Überwachungskamera-Apps
Beide Apps sind kostenlos in den jeweiligen App-Stores erhältlich und bieten im Grunde genommen ähnliche Funktionalitäten. Einmal heruntergeladen benötigt ihr nur noch ein Google-Konto. Damit verifiziert ihr euch und loggt euch ein. Dieses Verfahren dient der Sicherheit der Nutzer und verhindert fremde Zugriffe auf die Überwachungskamera-App. Die App muss auf beiden Geräten installiert werden – auf dem alten Smartphone, das zur Überwachungskamera werden soll und auf dem aktuellen Smartphone, das als Überwachungsmonitor dient. Die Apps können auch mit mehr als zwei Geräten genutzt werden, sodass ihr also mehrere alte Smartphones zu Überwachungskameras machen könnt. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn ihr beispielsweise mehr als einen Raum überwachen wollt.
Nachdem ihr die App auf den Geräten installiert habt, müsst ihr bestimmen, welches Gerät als Kamera dient und welches als Überwachungsmonitor. Schließlich richtet ihr die Überwachungskamera aus und lasst sie laufen. Zwar bieten beide Apps die Option an, dass sie nur filmen, wenn sich etwas bewegt, jedoch empfiehlt es sich bei Dauerbetrieb, das Handy an an Netzteil anzuschließen. Die Apps bieten die Option an, das Display des Handys, welches als Überwachungskamera dient, in den Energiesparmodus zu versetzen. Das spart zwar Energie und schont die Akku-Laufzeit, wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, klemmt das Überwachungs-Handy an den Strom.
Ein Vorzug der App „WardenCam“ ist, dass diese Aufnahmen in Dropbox oder Google Drive speichert. Alfred speichert Aufnahmen je nach Einstellung entweder sieben oder vierzehn Tage lediglich auf dem Smartphone und löscht diese dann automatisch. Beide Apps übertragen sowohl Video als Auch Audio. Ihr könnt optional einen Bewegungsmelder einrichten, sodass die Kamera nur filmt, wenn sie Bewegungen wahrnimmt. Auch einen Nachtsicht-Modus beherrschen beide Apps. Durch die Sprach-Funktion beider Apps könnt ihr nicht nur abhorchen, sondern auch durch das Überwachungs-Handy kommunizieren.
Zugriff von jedem Standort aus
Auf die Überwachungskamera könnt ihr jederzeit und von jedem Standort aus zugreifen. Das funktioniert entweder mit eurem aktuellen Smartphone und der Kamera-App oder, falls das Smartphone keinen Empfang hat oder leer ist, auch via Browser. So könnt ihr jederzeit und von überall überprüfen, was gerade zu Hause passiert.
Achtung – Beim Filmen Datenschutz beachten
Beachtet unbedingt, dass ihr euch an gewisse Vorgaben halten müsst, wenn ihr eine Überwachungskamera verwendet. Es versteht sich von selbst, dass Unbeteiligte in der Öffentlichkeit nicht einfach so gefilmt werden dürfen (Stichwörter „Allgemeines Persönlichkeitsrecht“ und „Recht am eigenen Bild„). Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen geltendes Recht, der rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen kann.
Private Videokameras dürfen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen: V ZR 265/10) öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen. Auf privaten Grundstücken dürfen Kameras nu zum Einsatz kommen, wenn entsprechende Hinweise gut zu sehen sind. Alternativ ist eine erkennbare Absperrung anzubringen. Anhand dieser müssen Betroffene erkennen können, dass sie das Grundstück nicht betreten dürfen.